Elternberatung
Elternhaus und Schule unterstützen sich gegenseitig in ihrem gemeinsamen Bildungs- und Erziehungsauftrag. Um dies zu erreichen, ist eine enge Zusammenarbeit zwischen Schule und Elternhaus erforderlich.
Formen dieser Zusammenarbeit sind z.B.
- Informationen über das Mitteilungsheft/Oktavheft des Kindes
- Briefe
- Telefongespräche
- persönliche Gespräche in der Schule
- Klassenelternabende
- Elternsprechtage
Elternsprechtag
Die Eltern werden in den Jahrgangsstufen 1 bis 4 über die Lernentwicklung, das Arbeits- und Sozialverhalten sowie die Leistungsentwicklung ihres Kindes in angemessenem Umfang informiert. Dazu findet im Februar ein Elternsprechtag statt, zu dem termingerecht eingeladen wird. Lediglich für die Kinder, die in der vierten Jahrgangsstufe am Schulwechselverfahren nach Niedersachsen teilnehmen, findet terminbedingt bereits im Januar der Elternsprechtag statt (siehe auch unter "Weiterführende Schule" > "Wechsel an eine niedersächsische Schule"!).
Elternabende
Neben den regulären Elternabenden , auf die hier nicht weiter eingegangen wird, finden in den einzelnen Jahrgangsstufen Elternabende zu besonderen Themen statt:
Jahrgangsstufe 1
Bereits kurz vor den der Einschulung vorausgehenden Sommerferien findet ein gemeinsamer Elternabend statt, der den Schulstart der Schulanfänger vorbereitet (siehe auch unter "Einschulung" > "Ein reibungsloser Start"!).
Jahrgangsstufe 3
Im dritten Schulhalbjahr findet ein Elternabend statt, auf dem auch über die Zentralen Lernstandserhebungen informiert wird, die nach den Osterferien jeweils in den Fächern Deutsch und Mathematik durchgeführt werden.
Jahrgangsstufe 4
In der ersten Jahreshälfte findet für die Eltern ein gemeinsamer Elternabend mit Informationen zum Wechsel an die weiterführende Schule statt. Hierüber werden die Eltern rechtzeitig informiert.
Darüber hinaus erhalten die Eltern im Rahmen eines Elternabends Informationen über die Klassenfahrt zum Sensenstein.
Elternvertretung
Die gewählten Elternvertreter jeder Klasse werden darüber hinaus in den Gremien Schulternbeirat, Schulkonferenz und Gesamtkonferenz über wichtige Themen des Schullebens informiert.
Die Elternschaft jeder Klasse wählt eine/n Klassenvorsitzende/n sowie eine/n Vertreter/-in. Diese bilden gemeinsam den Schulelternbeirat , an dessen Sitzungen sie teilnehmen. Zumindest einer der Elternvertreter einer Klasse sollte in jedem Fall an einer Schulelternbeiratssitzung teilnehmen. Ein Elternvertreter je Klasse ist stimmberechtigt.
Alle zwei Jahre wählt die gesamte Elternschaft die Elternvertreter der Schulkonferenz, die sich zu gleichen Anteilen aus Lehrkräften und Elternvertretern zusammensetzt.
Die Elternvertreter werden darüber hinaus zu einzelnen Sitzungen der Gesamtkonferenz der Lehrkräfte eingeladen.