Grundschule Oberweser / Oberweser-Gieselwerder

Förderung

Zur Förderung stellt das hessische Schulrecht fest: „Die Förderung der einzelnen Schülerin oder des einzelnen Schülers ist Aufgabe der gesamten schulischen Arbeit. Jedes Kind soll mit anderen Kindern zusammen und durch sie gefördert werden. ... Förderunterricht ist in der Regel als binnendifferenzierende Maßnahmen zu organisieren.“ (VO z. Ausgestaltung der Grundstufe (Primarstufe), §4 (1) und (2))

Das bedeutet: Schülerinnen und Schüler werden insbesondere im Rahmen des regulären Unterrichts individuell gefördert (so genannte „innere Differenzierung“). Ein Anspruch auf „äußere Differenzierung“, z.B. die Einrichtung so genannten „Förderunterrichts“ besteht nicht. Förderunterricht kann immer nur dann eingerichtet werden, wenn dafür seitens des Staatlichen Schulamtes zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung gestellt werden.

Durch unsere Fördermaßnahmen versuchen wir

  • die Stärken von Schülerinnen und Schülern herauszufinden, sie ihnen bewusst zu machen, sie zu ermutigen und Erfolgserlebnisse zu vermitteln,
  • Lernhemmungen und Blockaden abzubauen und Lust auf Lesen, Rechtschreiben und Rechnen zu wecken und zu erhalten,
  • Arbeitstechniken und Lernstrategien zu vermitteln, die die vorhandenen Schwächen ausgleichen oder mildern können.

Zur Förderung werden an der Grundschule Oberweser inzwischen auch verstärkt Lern- und Förderprogramme eingesetzt, mit denen die Schülerinnen und Schüler am PC arbeiten.

Darüber hinaus steht der Schule ein Kontingent an Förderstunden zur Verfügung, die durch eine Kollegin bzw. einen Kollegen des Beratungs- und Förderzentrums (BFZ) erteilt werden. Für eine Förderung der dafür in Frage kommenden Kinder muss nach Beratung durch die Schule ein Antrag der Erziehungsberechtigten an das BFZ gestellt werden.

Ebenfalls auf Antrag der Eltern kann für Kinder, bei denen die Notwendigkeit festgestellt wird, nach Beratung durch die Schule und auf Antrag der Erziehungsberechtigten die Begleitung durch eine Schulassistenz beantragt werden.

Ab einer Flüchtlingszahl von acht Kindern stehen der Schule des Weiteren zusätzliche Lehrerstunden zur Verfügung, um einen Integrationskurs einzurichten; bei einer höheren Flüchtlingszahl kann eine Integrationsklasse gebildet werden, für die die Schule dann weitere Lehrerstunden erhält.