Grundschule Oberweser / Oberweser-Gieselwerder

Verkehrsunterricht

Verkehrserziehung verbindet Psychomotorik, Kenntnisse und Fertigkeiten zur technischen Sicherheit und zum Verhalten in der unmittelbaren Verkehrsumgebung mit Umweltaspekten und der Förderung sozialer Verhaltensweisen. Aspekte der Verkehrserziehung werden in jedem Schuljahr berücksichtigt und teilweise auch fächerübergreifend aufgegriffen.

In der Jahrgangsstufe 1 findet das praktische Training über das richtige Verhalten als Fußgänger (z.B. auf dem täglichen Schulweg) durch Polizeibeamte der Mobilen Verkehrsschule statt. Auch das kritische Verhalten Fremden gegenüber wird thematisiert, was auch in den folgenden Schuljahren immer wieder aufgegriffen wird.

Motorisches Radfahrtraining mit Fahrrädern der Mobilen Verkehrserziehung mit dem Ziel der sicheren Beherrschung des Fahrrades fand über viele Jahre hinweg in der Jahrgangsstufe 2 statt. Leider ist der Schulträger aktuell nicht in der Lage, wegen des hohen Reparaturaufwandes der von Schule zu Schule weitergegebenen Fahrräder auch weiterhin ordnungsgemäße Fahrräder zur Verfügung zu stellen, so dass das motorische Radfahrtraining (derzeit!) nicht fortgeführt werden kann. Wichtige Verkehrszeichen und elementare Verhaltensregeln als Radfahrer werden natürlich weiterhin im Unterricht erarbeitet.

In der Jahrgangsstufe 3 werden die Verhaltensregeln für Fußgänger und Radfahrer erweitert und vertieft.

Besonders intensiv wird der Verkehrsunterricht in der Jahrgangsstufe 4 betrieben. Verkehrsgeschichte rund ums Fahrrad, die Verkehrssicherheit des Fahrrades, Verhaltensweisen, Verkehrsregeln und -zeichen für Radfahrer sind Inhalte des Unterrichts. Am Ende der Unterrichtseinheit findet eine theoretische Prüfung statt.

In Zusammenarbeit mit der Jugendverkehrsschule der Polizei schließen sich im Rahmen einer mehrtägigen Klassenfahrt zur Jugendburg Sensenstein praktische Übungen im Schonraum des dortigen großen Verkehrsübungsplatzes an.

Weitere Übungen im Realverkehr, ebenfalls durch Beamte der Jugendverkehrsschule geleitet, finden nach der Klassenfahrt auf den Straßen in Gieselwerder statt, die durch eine bewertete Abschlussfahrt abgeschlossen werden.

Den Schulweg dürfen unsere Schülerinnen und Schüler nicht mit dem Fahrrad zurücklegen! Nach Ende der Verkehrsausbildung in der vierten Jahrgangsstufe können allerdings Eltern von Kindern, die direkt am Schulstandort Gieselwerder wohnen, einen Antrag stellen, dass ihr Kind für den Schulweg sein Fahrrad benutzen darf.
Die Eltern sind dafür verantwortlich, dass sich das Fahrrad in einem verkehrssicheren Zustand befindet und sorgen dafür, dass ihr Kind einen Sturzhelm trägt!
Ein Antragsformular ist über die Klassenlehrerinnen sowie im Sekretariat erhältlich.