Zeugnisse
auf der Grundlage des hessischen Schulrechts:
Zeugnisse sind Urkunden, in denen die Beurteilungen der Leistungen der Schülerinnen und Schüler in den einzelnen Fächern und Lernbereichen sowie des Arbeits- und Sozialverhaltens für einen Unterrichtsabschnitt enthalten sind.
In der Jahrgangsstufe 1 erhalten die Schülerinnen und Schüler noch kein Halbjahreszeugnis, sondern nur ein Zeugnis am Schuljahresende. In diesem Zeugnis werden keine Ziffernnoten erteilt. Die Eltern erhalten in Form einer allgemeinen Beurteilung Informationen zur Entwicklung ihres Kindes durch schriftliche Aussagen über den Leistungsstand in den Fächern oder Lernbereichen sowie zur Lernentwicklung, zum Arbeits- und Lernverhalten, zu besonderen Fähigkeiten und Schwächen, sozialem Verhalten, Bildungswillen und Mitarbeit.
In der Jahrgangsstufe 2 erhalten die Kinder ebenfalls nur ein Zeugnis am Ende des Schuljahres.
In den Jahrgangsstufen 3 und 4 werden dann auch Halbjahreszeugnisse ausgegeben.
In den Zeugnissen der Jahrgangsstufen 2 bis 4 sowie in den Halbjahreszeugnissen der Jahrgangsstufen 3 und 4 werden die Leistungen in den Unterrichtsfächern sowie das Arbeits- und Sozialverhalten mit Ziffernnoten bewertet. Die Ziffernnoten können durch schriftliche Bemerkungen zur Leistungsbewertung und zum Arbeits- und Sozialverhalten ergänzt werden. Darüber hinaus enthalten die Zeugnisse kurze Formulierungen zu den Kompetenzen des jeweiligen Kindes im Fach Deutsch.
Zeugnisausgabetermine
Die Zeugnisse werden zum Halbjahreswechsel am ersten Freitag im Februar sowie zum Abschluss eines Schuljahres am letzten Unterrichtstag vor den Sommerferien ausgegeben.
An den Zeugnisausgabetagen haben unsere Klassen ausschließlich Unterricht bei der Klassenlehrerin bzw. dem Klassenlehrer, und der Unterricht endet vorzeitig nach der Ausgabe der Zeugnisse.